Übersicht
- Allgemeines
- Vertrag, Kündigung, Rücktritt
- Datenschutz, Informations- und Stillschweigepflicht
- Urheberrecht und Nutzungsrecht
- Zahlungsbedingungen
- Sonderleistungen
- Abnahme
- Digitale Daten
- Eigen-Werbung und Referenzen
- Gewährleistung
- Haftung
- Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Allgemeines
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Designmaschine New Media Design, im Folgenden auch verkürzt Designmaschine genannt, und dem Auftraggeber. Es gelten ausschließlich die AGB von Designmaschine, nicht etwaige des Auftraggebers.
- Mit der ausdrücklichen Auftragserteilung seitens des Auftraggebers und der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung (Brief oder elektronische Post) von Designmaschine begibt sich der Kunde in ein Vertragsverhältnis mit Designmaschine New Media Design.
- Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Designmaschine diesen vor oder bei Vertragsschluss schriftlich zustimmt.
2. Vertrag, Kündigung, Rücktritt
- Designmaschine behält sich das Recht vor, Aufträge, deren Ausführung ungeeignet und deren Ergebnis nicht im Sinne des Kunden erscheinen, abzulehnen.
- Des Weiteren nimmt Designmaschine Aufträge nicht an, deren Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, rassistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder sexistische Züge aufweisen oder die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer Personen oder Personengruppen verletzen.
- Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist dieser verpflichtet, alle bereits vorgenommenen Leistungen gemäß einer individuellen Veranschlagung von Designmaschine zu vergüten (siehe Zahlungsbedingungen 5.9).
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist Designmaschine New Media Design zum Rücktritt berechtigt.
3. Datenschutz, Informations- und Stillschweigepflicht
- Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind.
- Designmaschine verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers.
- Der Kunde willigt ein, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages Daten über ihn gespeichert, geändert, gelöscht und eventuell an Dritte übermittelt werden können.
- Beide Vertragsparteien vereinbaren, Vertraulichkeit über den Vertrag sowie die Kooperation zu wahren.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Auskünfte (Presseerklärungen etc.) über die andere Vertragspartei bedürfen einer vorherigen Absprache.
4. Urheberrecht und Nutzungsrecht
- Jeder Designmaschine erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten (nicht jedoch Eigentumsrechten) an den Werkleistungen gerichtet ist.
- Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Designmaschine insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von Designmaschine weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Designmaschine, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Designmaschine New Media Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
- Designmaschine New Media Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden (siehe Eigen-Werbung und Referenzen).
- Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
5. Zahlungsbedingungen
- Da die Geschäftsform von Designmaschine New Media Design den Kleinunternehmerstatus besitzt, entfällt die Mehrwertsteuer bei sämtlichen Endpreisen.
- Die vor/bei Vertragsschluss gemachten Kostenvoranschläge von Designmaschine sind unverbindlich. (Starke) Abweichungen, die sich während des Projekts ergeben, werden dem Kunden mitgeteilt.
- Ab einem Kostenvoranschlagsbetrag von 350€ ist bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von min. (nach Absprache) 30% des Kostenvoranschlagsbetrages zu entrichten.
- Die Vorauszahlung wird in der Endrechnung nach Fertigstellung des Auftrages von der Gesamtsumme abgezogen.
- Sämtliche Auftragsarbeiten beginnen erst mit Eingang der Vorauszahlung.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt (sofern nicht abweichend vereinbart) auf das bei Vertragsschluss genannte Konto zu entrichten.
- Kosten, die Designmaschine New Media Design durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Kunde.
- Wird das Fälligkeitsdatum einer Rechnung um mehr als 30 Tage überschritten, ist Designmaschine berechtigt, bereits gelieferte (Teile der) Ware zurückzuverlangen (bspw. durch Sperrung von Webseiten). Eine Rückvergütung der Ausfallzeit findet nicht statt.
- Stellt der Kunde zur Erfüllung des Auftrages notwendige Daten nicht innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung, ist Designmaschine berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen und die bereits geleisteten Arbeiten abzurechnen.
- Die Nutzungsrechte an der Ware bleiben bis zur Zahlung des kompletten Rechnungsbetrags bei Designmaschine.
6. Sonderleistungen
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Inhalten/Grafiken oder Webseiten werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.
7. Abnahme
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
- Daher darf die Abnahme nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
- Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
8. Digitale Daten
- Designmaschine ist nicht verpflichtet, projektrelevante Dateien oder Layouts, die mit dem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Zur Verfügung gestellte Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Designmaschine geändert werden.
9. Eigen-Werbung und Referenzen
- Designmaschine behält sich vor, auf dem Internetauftritt des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden.
- Soweit nicht anders vereinbart, behält sich Designmaschine weiterhin das Recht vor, die erstellten Internetseiten als Referenz auf der Internetseite der Designmaschine New Media Design oder in sonstigen Medien aufzuführen.
10. Gewährleistung
- Der Kunde hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) durch schriftliche Anzeige (Brief, Elektronische Post [E-Mail]) zu melden.
- Der Kunde versichert, dass alle zur Bearbeitung bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das zur Aussetzung des Auftrages führen.
- Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach ihrem Auftreten zu melden, andernfalls tritt ein Garantieverlust ein.
- Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Absprache Nachbesserung oder Ersatzlieferung seitens Designmaschine.
- Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe, Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
- Bei Dienstleistungen wird die ordnungsgemäße Ausführung vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.
- Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen des Herstellers gewährleistet.
- Eine Garantie für die erfolgreiche Anmeldung oder eine dauerhafte Positionierung in einer Internet-Suchmaschine, einem InternetKatalog oder einem anderem Verzeichnis kann von Designmaschine New Media Design nicht gegeben werden.
- Darüber hinaus kann keine verbindliche Prognose bezüglich der Position der Webseite des Kunden in Suchmaschinen und Verzeichnissen gegeben werden.
11. Haftung
- Die Haftung von Designmaschine New Media Design richtet sich ausschließlich nach den Richtlinien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung seitens Designmaschine summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
- Designmaschine New Media Design haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber sich der Unterlassung aufwandsmäßig vertretbarer Datensicherung schuldig gemacht hat.
- Der Auftraggeber stellt Designmaschine von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
- Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser nach Ablauf der Prüffrist (s.o.) die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung von Designmaschine.
- Designmaschine prüft vom Kunden erhaltenes Material sowie Domains nicht auf Kollision mit Marken-, Namens- und sonstigen Rechten Dritter.
- Designmaschine übernimmt keine Prüfpflicht seitens gelieferter Inhalte des Kunden.
12. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist, sofern nicht abweichend bei Vertragsschluss vereinbart, der Sitz von Designmaschine (aktuell Bielefeld, Deutschland).
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig der Sitz von Designmaschine New Media Design (Bielefeld).
- Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
- Im Falle der Unwirksamkeit oder gesetzlichen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Teile unberührt und gültig.
- Für unwirksame Klauseln gelten die gesetzlichen Vorschriften, bis sie von Designmaschine durch wirksame, neue Klauseln ersetzt werden.
- Designmaschine behält sich vor, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand: 11.09.2017
- Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind.
- Designmaschine verpflichtet sich zum Stillschweigen hinsichtlich aller erhaltenen Informationen seitens des Auftraggebers.
- Der Kunde willigt ein, dass zu Zwecken der Durchführung des Vertrages Daten über ihn gespeichert, geändert, gelöscht und eventuell an Dritte übermittelt werden können.
- Beide Vertragsparteien vereinbaren, Vertraulichkeit über den Vertrag sowie die Kooperation zu wahren.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Auskünfte (Presseerklärungen etc.) über die andere Vertragspartei bedürfen einer vorherigen Absprache.
4. Urheberrecht und Nutzungsrecht
- Jeder Designmaschine erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten (nicht jedoch Eigentumsrechten) an den Werkleistungen gerichtet ist.
- Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Designmaschine insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von Designmaschine weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Designmaschine, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Designmaschine New Media Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
- Designmaschine New Media Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden (siehe Eigen-Werbung und Referenzen).
- Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
5. Zahlungsbedingungen
- Da die Geschäftsform von Designmaschine New Media Design den Kleinunternehmerstatus besitzt, entfällt die Mehrwertsteuer bei sämtlichen Endpreisen.
- Die vor/bei Vertragsschluss gemachten Kostenvoranschläge von Designmaschine sind unverbindlich. (Starke) Abweichungen, die sich während des Projekts ergeben, werden dem Kunden mitgeteilt.
- Ab einem Kostenvoranschlagsbetrag von 350€ ist bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von min. (nach Absprache) 30% des Kostenvoranschlagsbetrages zu entrichten.
- Die Vorauszahlung wird in der Endrechnung nach Fertigstellung des Auftrages von der Gesamtsumme abgezogen.
- Sämtliche Auftragsarbeiten beginnen erst mit Eingang der Vorauszahlung.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt (sofern nicht abweichend vereinbart) auf das bei Vertragsschluss genannte Konto zu entrichten.
- Kosten, die Designmaschine New Media Design durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Kunde.
- Wird das Fälligkeitsdatum einer Rechnung um mehr als 30 Tage überschritten, ist Designmaschine berechtigt, bereits gelieferte (Teile der) Ware zurückzuverlangen (bspw. durch Sperrung von Webseiten). Eine Rückvergütung der Ausfallzeit findet nicht statt.
- Stellt der Kunde zur Erfüllung des Auftrages notwendige Daten nicht innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung, ist Designmaschine berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen und die bereits geleisteten Arbeiten abzurechnen.
- Die Nutzungsrechte an der Ware bleiben bis zur Zahlung des kompletten Rechnungsbetrags bei Designmaschine.
6. Sonderleistungen
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Inhalten/Grafiken oder Webseiten werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.
7. Abnahme
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
- Daher darf die Abnahme nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
- Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
8. Digitale Daten
- Designmaschine ist nicht verpflichtet, projektrelevante Dateien oder Layouts, die mit dem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Zur Verfügung gestellte Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Designmaschine geändert werden.
9. Eigen-Werbung und Referenzen
- Designmaschine behält sich vor, auf dem Internetauftritt des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden.
- Soweit nicht anders vereinbart, behält sich Designmaschine weiterhin das Recht vor, die erstellten Internetseiten als Referenz auf der Internetseite der Designmaschine New Media Design oder in sonstigen Medien aufzuführen.
10. Gewährleistung
- Der Kunde hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) durch schriftliche Anzeige (Brief, Elektronische Post [E-Mail]) zu melden.
- Der Kunde versichert, dass alle zur Bearbeitung bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das zur Aussetzung des Auftrages führen.
- Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach ihrem Auftreten zu melden, andernfalls tritt ein Garantieverlust ein.
- Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Absprache Nachbesserung oder Ersatzlieferung seitens Designmaschine.
- Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe, Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
- Bei Dienstleistungen wird die ordnungsgemäße Ausführung vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.
- Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen des Herstellers gewährleistet.
- Eine Garantie für die erfolgreiche Anmeldung oder eine dauerhafte Positionierung in einer Internet-Suchmaschine, einem InternetKatalog oder einem anderem Verzeichnis kann von Designmaschine New Media Design nicht gegeben werden.
- Darüber hinaus kann keine verbindliche Prognose bezüglich der Position der Webseite des Kunden in Suchmaschinen und Verzeichnissen gegeben werden.
11. Haftung
- Die Haftung von Designmaschine New Media Design richtet sich ausschließlich nach den Richtlinien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung seitens Designmaschine summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
- Designmaschine New Media Design haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber sich der Unterlassung aufwandsmäßig vertretbarer Datensicherung schuldig gemacht hat.
- Der Auftraggeber stellt Designmaschine von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
- Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser nach Ablauf der Prüffrist (s.o.) die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung von Designmaschine.
- Designmaschine prüft vom Kunden erhaltenes Material sowie Domains nicht auf Kollision mit Marken-, Namens- und sonstigen Rechten Dritter.
- Designmaschine übernimmt keine Prüfpflicht seitens gelieferter Inhalte des Kunden.
12. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist, sofern nicht abweichend bei Vertragsschluss vereinbart, der Sitz von Designmaschine (aktuell Bielefeld, Deutschland).
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig der Sitz von Designmaschine New Media Design (Bielefeld).
- Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
- Im Falle der Unwirksamkeit oder gesetzlichen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Teile unberührt und gültig.
- Für unwirksame Klauseln gelten die gesetzlichen Vorschriften, bis sie von Designmaschine durch wirksame, neue Klauseln ersetzt werden.
- Designmaschine behält sich vor, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand: 11.09.2017
- Da die Geschäftsform von Designmaschine New Media Design den Kleinunternehmerstatus besitzt, entfällt die Mehrwertsteuer bei sämtlichen Endpreisen.
- Die vor/bei Vertragsschluss gemachten Kostenvoranschläge von Designmaschine sind unverbindlich. (Starke) Abweichungen, die sich während des Projekts ergeben, werden dem Kunden mitgeteilt.
- Ab einem Kostenvoranschlagsbetrag von 350€ ist bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von min. (nach Absprache) 30% des Kostenvoranschlagsbetrages zu entrichten.
- Die Vorauszahlung wird in der Endrechnung nach Fertigstellung des Auftrages von der Gesamtsumme abgezogen.
- Sämtliche Auftragsarbeiten beginnen erst mit Eingang der Vorauszahlung.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt (sofern nicht abweichend vereinbart) auf das bei Vertragsschluss genannte Konto zu entrichten.
- Kosten, die Designmaschine New Media Design durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Kunde.
- Wird das Fälligkeitsdatum einer Rechnung um mehr als 30 Tage überschritten, ist Designmaschine berechtigt, bereits gelieferte (Teile der) Ware zurückzuverlangen (bspw. durch Sperrung von Webseiten). Eine Rückvergütung der Ausfallzeit findet nicht statt.
- Stellt der Kunde zur Erfüllung des Auftrages notwendige Daten nicht innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung, ist Designmaschine berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen und die bereits geleisteten Arbeiten abzurechnen.
- Die Nutzungsrechte an der Ware bleiben bis zur Zahlung des kompletten Rechnungsbetrags bei Designmaschine.
6. Sonderleistungen
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Inhalten/Grafiken oder Webseiten werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.
7. Abnahme
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
- Daher darf die Abnahme nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
- Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
8. Digitale Daten
- Designmaschine ist nicht verpflichtet, projektrelevante Dateien oder Layouts, die mit dem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Zur Verfügung gestellte Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Designmaschine geändert werden.
9. Eigen-Werbung und Referenzen
- Designmaschine behält sich vor, auf dem Internetauftritt des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden.
- Soweit nicht anders vereinbart, behält sich Designmaschine weiterhin das Recht vor, die erstellten Internetseiten als Referenz auf der Internetseite der Designmaschine New Media Design oder in sonstigen Medien aufzuführen.
10. Gewährleistung
- Der Kunde hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) durch schriftliche Anzeige (Brief, Elektronische Post [E-Mail]) zu melden.
- Der Kunde versichert, dass alle zur Bearbeitung bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das zur Aussetzung des Auftrages führen.
- Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach ihrem Auftreten zu melden, andernfalls tritt ein Garantieverlust ein.
- Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Absprache Nachbesserung oder Ersatzlieferung seitens Designmaschine.
- Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe, Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
- Bei Dienstleistungen wird die ordnungsgemäße Ausführung vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.
- Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen des Herstellers gewährleistet.
- Eine Garantie für die erfolgreiche Anmeldung oder eine dauerhafte Positionierung in einer Internet-Suchmaschine, einem InternetKatalog oder einem anderem Verzeichnis kann von Designmaschine New Media Design nicht gegeben werden.
- Darüber hinaus kann keine verbindliche Prognose bezüglich der Position der Webseite des Kunden in Suchmaschinen und Verzeichnissen gegeben werden.
11. Haftung
- Die Haftung von Designmaschine New Media Design richtet sich ausschließlich nach den Richtlinien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung seitens Designmaschine summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
- Designmaschine New Media Design haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber sich der Unterlassung aufwandsmäßig vertretbarer Datensicherung schuldig gemacht hat.
- Der Auftraggeber stellt Designmaschine von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
- Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser nach Ablauf der Prüffrist (s.o.) die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung von Designmaschine.
- Designmaschine prüft vom Kunden erhaltenes Material sowie Domains nicht auf Kollision mit Marken-, Namens- und sonstigen Rechten Dritter.
- Designmaschine übernimmt keine Prüfpflicht seitens gelieferter Inhalte des Kunden.
12. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist, sofern nicht abweichend bei Vertragsschluss vereinbart, der Sitz von Designmaschine (aktuell Bielefeld, Deutschland).
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig der Sitz von Designmaschine New Media Design (Bielefeld).
- Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
- Im Falle der Unwirksamkeit oder gesetzlichen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Teile unberührt und gültig.
- Für unwirksame Klauseln gelten die gesetzlichen Vorschriften, bis sie von Designmaschine durch wirksame, neue Klauseln ersetzt werden.
- Designmaschine behält sich vor, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand: 11.09.2017
- Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
- Daher darf die Abnahme nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
- Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
8. Digitale Daten
- Designmaschine ist nicht verpflichtet, projektrelevante Dateien oder Layouts, die mit dem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Zur Verfügung gestellte Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Designmaschine geändert werden.
9. Eigen-Werbung und Referenzen
- Designmaschine behält sich vor, auf dem Internetauftritt des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden.
- Soweit nicht anders vereinbart, behält sich Designmaschine weiterhin das Recht vor, die erstellten Internetseiten als Referenz auf der Internetseite der Designmaschine New Media Design oder in sonstigen Medien aufzuführen.
10. Gewährleistung
- Der Kunde hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) durch schriftliche Anzeige (Brief, Elektronische Post [E-Mail]) zu melden.
- Der Kunde versichert, dass alle zur Bearbeitung bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das zur Aussetzung des Auftrages führen.
- Treten innerhalb der Garantiezeit, an den von der Garantie erfassten Teile Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach ihrem Auftreten zu melden, andernfalls tritt ein Garantieverlust ein.
- Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Absprache Nachbesserung oder Ersatzlieferung seitens Designmaschine.
- Durch, seitens des Käufers oder Dritter, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe, Änderungen, Erweiterungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
- Bei Dienstleistungen wird die ordnungsgemäße Ausführung vom Kunden bestätigt. Nachträgliche Reklamationen sind nicht möglich.
- Bei gelieferter Ware werden nur die Garantieleistungen und Mängelleistungen des Herstellers gewährleistet.
- Eine Garantie für die erfolgreiche Anmeldung oder eine dauerhafte Positionierung in einer Internet-Suchmaschine, einem InternetKatalog oder einem anderem Verzeichnis kann von Designmaschine New Media Design nicht gegeben werden.
- Darüber hinaus kann keine verbindliche Prognose bezüglich der Position der Webseite des Kunden in Suchmaschinen und Verzeichnissen gegeben werden.
11. Haftung
- Die Haftung von Designmaschine New Media Design richtet sich ausschließlich nach den Richtlinien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung seitens Designmaschine summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
- Designmaschine New Media Design haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber sich der Unterlassung aufwandsmäßig vertretbarer Datensicherung schuldig gemacht hat.
- Der Auftraggeber stellt Designmaschine von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
- Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser nach Ablauf der Prüffrist (s.o.) die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung von Designmaschine.
- Designmaschine prüft vom Kunden erhaltenes Material sowie Domains nicht auf Kollision mit Marken-, Namens- und sonstigen Rechten Dritter.
- Designmaschine übernimmt keine Prüfpflicht seitens gelieferter Inhalte des Kunden.
12. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist, sofern nicht abweichend bei Vertragsschluss vereinbart, der Sitz von Designmaschine (aktuell Bielefeld, Deutschland).
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig der Sitz von Designmaschine New Media Design (Bielefeld).
- Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
- Im Falle der Unwirksamkeit oder gesetzlichen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Teile unberührt und gültig.
- Für unwirksame Klauseln gelten die gesetzlichen Vorschriften, bis sie von Designmaschine durch wirksame, neue Klauseln ersetzt werden.
- Designmaschine behält sich vor, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand: 11.09.2017
- Erfüllungsort ist, sofern nicht abweichend bei Vertragsschluss vereinbart, der Sitz von Designmaschine (aktuell Bielefeld, Deutschland).
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit gesetzlich möglich und zulässig der Sitz von Designmaschine New Media Design (Bielefeld).
- Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
- Im Falle der Unwirksamkeit oder gesetzlichen Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Teile unberührt und gültig.
- Für unwirksame Klauseln gelten die gesetzlichen Vorschriften, bis sie von Designmaschine durch wirksame, neue Klauseln ersetzt werden.
- Designmaschine behält sich vor, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.